Geschäftsordnung Stand Februar 2009
1. Mitgebrachte / vorgestellte Hunde müssen geimpft, entwurmt und haftpflichtversichert sein.
2. Referenten und Veranstalter sind von jeglicher Haftung ausgeschlossen.
3. Für verursachte Schäden, durch den mitgebrachten Hund, haftet der Halter.
4. Hunde mit ansteckenden Krankheiten sind vom Hundeplatz fernzuhalten.
5. Tierheimhunde erhalten keine Ermässigung auf das geltende Kursangebot.
6. Kursgebühren sind spätestens in der ersten Stunde des gebuchten Kurses zu entrichten. Bei Nichtentrichten der Kursgebühr innerhalb der ersten Stunde erfolgt der Ausschluss aus dem gebuchten Kurs.
7. Gewalthandlungen, Kettenhaltung oder nicht artgerechte Haltung des vorgestellten Hundes werden zur Anzeige gebracht